Häufig gestellte Fragen

  • Der Preis für ein Gerüst setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, darunter Arbeitslohn, Planungskosten, Miete und Wartung des Lagerplatzes sowie Transportkosten. Jedes Projekt ist einzigartig, daher erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot, das auf Ihre speziellen Anforderungen zugeschnitten ist.

  • Wir sind auf den Aufbau und die Vermietung von Gerüsten spezialisiert und verkaufen daher kein Gerüstmaterial direkt. Gerne stellen wir jedoch einen Kontakt zu unserem Hersteller her.

  • Aus Sicherheits- und Haftungsgründen bieten wir keinen Gerüstverleih zur Selbstmontage an. Unsere qualifizierten Gerüstbauer stellen sicher, dass Ihr Gerüst sicher und fachgerecht montiert wird.

  • Unsere Gerüstmietzeiten sind flexibel und können an die Dauer Ihres Bauvorhabens angepasst werden.

  • Unsere Gerüste werden standardmäßig mit 70 x 14 mm Kunststoffdübeln und 12 mm Ringschrauben an der Fassade verankert, um maximale Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten.

  • Ja, für Gerüsthöhen bis zu 6 m können wir frei stehende Gerüstkonstruktionen erstellen. Dies ist jedoch eine zusätzliche Leistung und wird gesondert berechnet.

  • Grundsätzlich sind auch höhere freistehende Gerüste möglich, dies erfordert allerdings eine umfangreichere Planung und Montage und resultiert daher in höheren Kosten.

  • Bitte informieren Sie uns schriftlich über die Verzögerung und den neuen geplanten Abbautermin. Idealerweise teilen Sie uns Änderungen mindestens 14 Tage vor dem ursprünglich geplanten Abbautermin mit.

  • Bitte wenden Sie sich bezüglich dieser Frage an Ihren Vermieter. Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen hierzu leider keine Informationen geben.

  • Das Betreten des Gerüsts ist nach unserer Freigabe und einer visuellen Überprüfung durch eine fachkundige Person erlaubt. Diese Überprüfung muss an unseren Freigabeschildern dokumentiert werden.

  • Eine Baugenehmigung für ein Gerüst ist in der Regel nicht erforderlich. Sollte das Gerüst jedoch im öffentlichen Raum aufgebaut werden, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis vom zuständigen Bezirksamt oder der Gemeinde/Kommune.

  • Ein Gerüst wird grundsätzlich ab einer Absturzhöhe von 2 m über Land, 1 m über Wasser und 3 m bei Dachdeckerarbeiten benötigt.

  • Ein Gerüst kann grundsätzlich so lange stehen bleiben, wie es für Ihr Projekt benötigt wird. Beachten Sie jedoch, dass Sie gegebenenfalls eine Sondernutzungserlaubnis verlängern müssen. Unser Profi-Tipp: Es ist oft kostengünstiger, von Beginn an einen längeren Zeitraum anzugeben, anstatt die Erlaubnis mehrmals zu verlängern.

  • Wenn das Gerüst nicht mehr benötigt wird, muss es schriftlich freigegeben werden. Nach der Freigabe haben wir gemäß VOB 14 Tage Zeit, mit dem Abbau zu beginnen. Unser Profi-Tipp: Um eine fristgerechte Demontage zu gewährleisten, teilen Sie uns den Abrüsttermin bitte mindestens 14 Tage im Voraus mit.

  • Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder E-Mail, um ein Angebot zu erhalten. Bitte geben Sie dabei folgende Daten an: Name, Anschrift, E-Mail, Rückrufnummer des Auftraggebers, Rechnungsadresse, genaue Adresse der Baustelle, Verwendungszweck des Gerüsts, geplante Bauzeit und, wenn möglich, Fotos von der Baustelle.

  • Die Dauer des Gerüstaufbaus hängt von den spezifischen Anforderungen Ihrer Baustelle ab und kann nach Erstellung des Angebots genauer bestimmt werden.

  • Änderungen am Gerüst dürfen ausschließlich von unserem Fachpersonal vorgenommen werden. Bei eigenständigen Veränderungen geht die Gewährleistung auf den Verursacher über, im schlimmsten Fall auf den Auftraggeber oder den Nutzer, der das Gerüst anschließend genutzt hat.

  • Laut der TRBS 2121 wird bei allen Bauwerken mit einer Absturzhöhe von 5 m ein Treppenturm benötig.

  • Für die präzise Ermittlung der benötigten Gerüstfläche steht Ihnen unser versierter Bauleiter zur Verfügung. Er führt eine genaue Berechnung vor Ort durch, die sich an den DIN-Normen orientiert.

  • Die Auswahl des passenden Gerüsts hängt stark von den spezifischen Anforderungen Ihres Bauvorhabens ab. Unsere fachkundige Bauleitung hilft Ihnen bei der Entscheidungsfindung während der Angebotsphase.

  • Sicherheit steht für uns an erster Stelle. Daher darf das Gerüst ausschließlich von unserem Fachpersonal betreten werden, solange es nicht vollständig aufgebaut und freigegeben ist. Die Freigabe des Gerüsts erkennen Sie an den ausgefüllten und unterzeichneten Gerüstfreigabeformularen an den Gerüstaufstiegen.

  • Wir empfehlen, uns mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Aufbautermin zu kontaktieren. Abhängig von der Saison und unserer Kapazität kann eine schnellere Umsetzung allerdings möglich sein.

  • Als Bauherr oder Auftraggeber sind Sie grundsätzlich dafür verantwortlich, die notwendigen Voraussetzungen für den Gerüstaufbau zu schaffen. Dazu gehört auch die Sicherstellung einer stolperfreien Wegbreite von mindestens 2 Metern und eines freien Bereichs von mindestens 3 Metern rund um das Bauobjekt. Wir verstehen allerdings, dass der Schutz Ihrer Pflanzen wichtig ist und versuchen stets, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.

  • Zu den notwendigen Vorbereitungen zählen die Bereitstellung von WC-Anlagen, Parkmöglichkeiten, Baustellenabsperrungen, behördlichen Genehmigungen sowie die Schaffung von freien Wegen für den Materialtransport um das Bauobjekt. Zudem sollten Sie Ihre Versicherung und Nachbarn über das anstehende Bauvorhaben informieren.

  • Wir verwenden spezielle Kunststoffkappen, um die Ankerlöcher zu verschließen. Unser Profi-Tipp: Sprechen Sie dieses Thema mit Ihren Malern oder Putzern ab. Oft haben sie ästhetisch ansprechendere Lösungen zur Hand.

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